Landkreis Emsland untersagt das Abrennen von Osterfeuern als Brauchstumsfeuer
Durch die Allgemeinverfügungen des Niedersächischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bzw. der Niedersächischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie wurden zum Teil die Rechte der Bevölkerung erheblich eingeschränkt.
Die Vorschriften sind geltendes Recht und haben den Zweck, die Corona-Pandemie einzudämmen. Hierzu wurde eine Reihe von Verboten festgelegt. Der Landkreis Emsland teilt mit, dass das Abbrennen von Osterfeuern von den Verboten vollumfänglich erfasst wird.
Aus diesem Grunde dürfen die geplanten Osterfeuer nicht abgebrannt werden.
Sollten die Osterfeuer dennoch, also ohne Genehmigung, abgebrannt werden, wird ordnungswidrig gehandelt und das kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.
Hinsichtlich der Entsorgung etwaig bereits angehäuftem Baum- und Strauchschnittes arbeitet der Landkreis Emsland daran, dass an eine tragfähige und praktikable Lösung gefunden wird. Angaben, wie diese Lösung aussehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht gemacht werden.
Im Hinblick auf die Dynamik der CORONA-Pandemie wird um Verständnis gebeten.