Auch Teile der Samtgemeinde Nordhümmling wurden aufgrund der ausgebrochenen Geflügelpest
in einem Stall in Lorup zum Sperr- bzw. Beobachtungsgebiet.
Siehe auch:
2021-04-28 Allgemeinverfügung 10-2021
Donnerstag, 29.04.2021, 7.35 Uhr
Vogelgrippe im Putenbestand: Etwa 4200 Tiere in Betrieb in Lorup betroffen – Aufstallpflicht bleibt bestehen
In einem Putenbestand in der Gemeinde Lorup (Samtgemeinde Werlte) wurde der Ausbruch der Vogelgrippe festgestellt. Am Donnerstag lagen die amtlichen Befunde des Friedrich-Löffler-Institutes vor: Es handelt sich um das hochpathogene Influenzavirus H5 N1. Der Landkreis Emsland hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 1. Mai in Kraft tritt.
Bei Eigenkontrollen war die Infektion im betroffenen Tierbestand mit rund 4200 Putenhähnen zunächst festgestellt worden, bevor amtliche Proben diesen Verdacht erhärtet haben. Der Landkreis Emsland hat bereits die entsprechenden Maßnahmen zur Räumung des Bestandes eingeleitet und durchgeführt. Nachfolgend wird der betroffene Betrieb gereinigt und desinfiziert. Das Virus ist für den Menschen nach bisherigen Erkenntnissen weitgehend ungefährlich.
Darüber hinaus wird um den Ausbruchsbetrieb im Radius von 3 km ein Sperrbezirk und im Radius von 10 km ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Diese Restriktionszonen treten am 1. Mai in Kraft. Im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet ist jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Für den Sperrbezirk wurde zudem ein Wiedereinstallungsverbot für Truthühner (Puten) haltende Betriebe angeordnet. Dieses Verbot wird aufgrund des vorausgegangenen regionalen Seuchengeschehens in Weser-Ems unter Bezug auf die besondere Pathogenität für Truthühner auf diese Geflügelart beschränkt.
Von diesen Maßnahmen sind im Sperrbezirk 53 gewerbliche Betriebe mit etwa 1,53 Mio. Geflügel sowie 22 Hobbybetriebe mit rund 1.085 Stück Geflügel betroffen. Im Beobachtungsgebiet befinden sich 114 gewerbliche Betriebe mit rund 3,43 Mio. Stück Geflügel und 139 Hobbyhaltungen mit 3.120 Stück Geflügel.
Daneben werden epidemiologische Ermittlungen vorgenommen, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen. Tritt 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs kein neuer Fall auf, kann der Sperrbezirk aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil des Beobachtungsgebietes, das frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.
Aktuell konnte auch in Wildvögelpopulationen im Landkreis Emsland das Influenzavirus des Subtyps H5N1 nachgewiesen werden: Für eine tote Wildente, die in der Neustadt in Meppen aufgefunden worden war, liegt seit vergangenem Montag (26. April) die Bestätigung vor. Maßnahmen, sowie das Einrichten von Restriktionszonen sind bei Wildvögeln nicht vorgesehen.
Die aktuell bestehende Aufstallungspflicht, die der Landkreis Emsland zum Schutz vor einer Einschleppung des hochansteckenden Erregers in Haus- und Nutzgeflügelhaltungen im November 2020 angeordnet hatte, bleibt weiterhin bestehen. Zwar sind die täglichen Meldungen der letzten Wochen aus ganz Deutschland rückläufig, die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch, dass das Infektionsgeschehen rund um das Vogelgrippevirus noch nicht überwunden ist.