Ab Samstag, 7. Februar 2026, ändern sich bundesweit die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Grundlage ist eine entsprechende Verordnung, der der Bundesrat am 30. Januar 2026 zugestimmt hat.
Die neuen Gebühren betragen:
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46 Euro für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)
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27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)
Die Anpassung der Gebühren ist auf gestiegene Kosten bei der Herstellung der Personalausweise sowie auf höhere Aufwendungen im Verwaltungsverfahren der Ausweisbehörden zurückzuführen.
Wichtig: Bereits gestellte Anträge sind von der Gebührenerhöhung nicht betroffen. Es gilt die Gebühr zum Zeitpunkt der Antragstellung.