Ab Samstag, 7. Februar 2026, ändern sich bundesweit die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Grundlage ist eine entsprechende Verordnung, der der Bundesrat am 30. Januar 2026 zugestimmt hat.

Die neuen Gebühren betragen:

  • 46 Euro für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)

  • 27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)

Die Anpassung der Gebühren ist auf gestiegene Kosten bei der Herstellung der Personalausweise sowie auf höhere Aufwendungen im Verwaltungsverfahren der Ausweisbehörden zurückzuführen.

Wichtig: Bereits gestellte Anträge sind von der Gebührenerhöhung nicht betroffen. Es gilt die Gebühr zum Zeitpunkt der Antragstellung.