Ab 1. September 2022 gilt im öffentlichen Dienst die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV)“.

Demnach werden ab sofort folgende Maßnahmen umgesetzt:

# Energieeinsparung durch geringere Höchstwerte beim Heizen

# Energieeinsparung durch Ausschalten des Warmwassers für den Betrieb zum
   Händewaschen

# Energieeinsparung durch Ausschalten der Außenbeleuchtung beim Rathaus
   und dem Kommunikationszentrum bzw. die Beleuchtung des Baumes beim Begegnungsplatz.
   Zudem wird die Straßenbeleuchtung mit Beginn der Dämmerung eingeschaltet
   und nach 23 Uhr automatisch abgeschaltet. Morgens schaltet sich die
   Straßenbeleuchtung automatisch um 6 Uhr ein und um 8.30 Uhr (dämmerungsgesteuert) aus.

Wir bitten um Ihr Verständnis!