Neue Gebühren für Personalausweise ab 7. Februar 2026
Ab Samstag, 7. Februar 2026, ändern sich bundesweit die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Grundlage ist eine entsprechende Verordnung, der der Bundesrat am 30. Januar 2026 zugestimmt hat.
Die neuen Gebühren betragen:
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46 Euro für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)
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27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)
Die Anpassung der Gebühren ist auf gestiegene Kosten bei der Herstellung der Personalausweise sowie auf höhere Aufwendungen im Verwaltungsverfahren der Ausweisbehörden zurückzuführen.
Wichtig: Bereits gestellte Anträge sind von der Gebührenerhöhung nicht betroffen. Es gilt die Gebühr zum Zeitpunkt der Antragstellung.





