B E K A N N T M A C H U N G
Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung
Aufgrund der §§ 97 ff. des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) fordere ich hiermit die
Unterhaltungspflichtigen auf, die Gewässer III. Ordnung in der Gemarkung Surwold
bis zum 10.12.2018
ordnungsgemäß zu räumen.
Der Termin der Herbstschau der Gewässer III. Ordnung in der Gemarkung Surwold findet nach Fristablauf statt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ablagerung des Grabenaushubes auf der Wegeseite gem. § 115 NWG grundsätzlich nicht zulässig und somit rechtswidrig ist. Die Ablagerungen führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Wegebenutzung. Die Gemeinde wird bei Nichtbeachtung rechtliche Schritte einleiten.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Schaukommission auch in diesem Jahr wieder einen strengen Maßstab anlegen wird!
Gräben, die nicht oder nicht ordnungsgemäß geräumt sind, werden im Wege der Ersatzvornahme, d.h. auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen, geräumt.
Im Auftrag
Sebers
Hier der Link zum Download: Bekanntmachung Grabenreinigung