In der Samtgemeinde Nordhümmling dürfen die Verkaufsstellen in der Zeit vom 18.03.2020 bis 18.04.2020 an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr geöffnet werden.

Diese Regelung steht für nachstehende Verkaufsstellen:

– Einzelhandel für Lebensmittel

– Wochenmärkte

– Abhol- und Lieferdienste

– Getränkemärkte

– Apotheken

– Sanitätshäuser

– Drogerien

– Tankstellen

– Zeitungsverkauf

-Bau- Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte

Näheres kann hier: AlgVerfg Öffnung der öffentlichen Bekanntmachung entnommen werden.