In der Samtgemeinde Nordhümmling dürfen die Verkaufsstellen in der Zeit vom 18.03.2020 bis 18.04.2020 an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr geöffnet werden.
Diese Regelung steht für nachstehende Verkaufsstellen:
– Einzelhandel für Lebensmittel
– Wochenmärkte
– Abhol- und Lieferdienste
– Getränkemärkte
– Apotheken
– Sanitätshäuser
– Drogerien
– Tankstellen
– Zeitungsverkauf
-Bau- Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
Näheres kann hier: AlgVerfg Öffnung der öffentlichen Bekanntmachung entnommen werden.