Bekanntmachung zur Vormerkung von Baugrundstücken im Baugebiet „Börgerwald-Ortsmitte“ (Verlängerung Hasenpadd)
Am Donnerstag, den 19.05.2022, ab 08:30 Uhr, können sich Kaufinteressenten bei der Gemeindeverwaltung Surwold, Hauptstraße 87, 26903 Surwold, für ein Grundstück im Baugebiet „Börgerwald-Ortsmitte“ (Verlängerung Hasenpadd) vormerken lassen. Eine Vormerkung kann nur persönlich erfolgen. Bei der Vergabe der Grundstücke wird das sogenannte
„Windhundverfahren“ angewendet.
Interessierte Bewerber können sich grundsätzlich nur für ein Grundstück als Erstbewerber und für ein bereits von einem anderen Bewerber reserviertes Grundstück als Nachrücker eintragen lassen. Die Bauplätze sollen vorrangig an Personen vergeben werden, die in den vergangenen zehn Jahren noch kein Baugrundstück von der Gemeinde Surwold erworben haben. Zudem wird von
Seiten der Gemeinde Surwold verlangt, dass das geplante Wohnhaus selbst bewohnt werden muss. Nach Ablauf von 14 Tagen nach dem obengenannten Termin können sich alle weiteren Interessierten für ein Grundstück vormerken lassen.
Anfragen, die auf eine Vermietung abzielen, werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nachrangig behandelt. Aus der Vormerkung ergibt sich kein rechtlicher Anspruch auf Erwerb des Baugrundstückes. Über die Vergabe der Baugrundstücke entscheidet der Rat der Gemeinde Surwold.
Der Verkaufspreis für die Bauplätze beträgt 60,00 Euro je qm.
Für Rückfragen wenden Sie sich gern an den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Klaßen, unter Telefon 04965 / 9131 – 15 oder E-Mail: klassen@surwold.de