17 Mai 2022

Erhöhte Waldbrandgefahr im Emsland

2022-05-17T09:56:52+02:0017.05.2022|Allgemein, Bekanntmachungen, Neuigkeiten|Kommentare deaktiviert für Erhöhte Waldbrandgefahr im Emsland


Landkreis erlässt Verordnung – Trockenheit macht Schritt notwendig
Wie bereits in den Jahren 2018, 2019 und 2020 machen die derzeitigen Wetterverhältnisse mit wenig Regen und Trockenheit noch früh im Jahr eine Waldbrandverordnung notwendig. Nach der Waldbrandprognose des Deutschen Wetterdienstes (DWD) besteht im Landkreis Emsland aktuell ein erhöhtes Waldbrandrisiko der Kategorie 3 von insgesamt 5 Gefahrenstufen. Die Waldbrandverordnung des Landkreises Emsland tritt daher am Dienstag, 17. Mai, in Kraft.

Auch der Waldbrandbeauftragte der Niedersächsischen Landesforsten für den Landkreis Emsland, Uwe Aegerter, bestätigt diese Einschätzung. Nach seiner Erkenntnis, liegt ein mittel bis hohes Waldbrandrisiko vor.

https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/erhoehte-waldbrandgefahr-im-emsland.html

29 April 2022

Mobile Impfaktion im Mai

2022-04-29T09:47:45+02:0029.04.2022|Allgemein, Neuigkeiten|Kommentare deaktiviert für Mobile Impfaktion im Mai

Mobiles Impfteam (MIT) des Landkreises Emsland kommt auch im Mai in die Samtgemeinde

 

Grundimmunisierung (Erst / Zweitimpfungen)

– bei Personen ab 12 Jahren möglich (in der Altersgruppe von 12 bis einschl. 15 Jahren ist die Anwesenheit eines/einer Sorgeberechtigten während der Impfung zusätzlich zur schriftlichen Einwilligung zwingend erforderlich)

 

– zur Optimierung des Impfschutzes nach einer Impfung mit der Vaccine Janssen® von Johnson & Johnson schon im Abstand von 4 Wochen.

 

Auffrischimpfung (3. Impfung)

– bei Personen, die mind. 12 Jahre alt sind, regelhaft ab 3 Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung (in der Altersgruppe von 12 bis einschl. 15 Jahren ist die Anwesenheit eines/einer Sorgeberechtigten während der Impfung zusätzlich zur schriftlichen Einwilligung zwingend erforderlich).

 

Auffrischungsimpfung (4. Impfung)

– Personen ab 70 Jahren, ab 3 Monaten zur 1. Auffrischungsimpfung

– Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung.

 

Ausgenommen sind die Personen, bei welchen nach der 1. Auffrischungsimpfung eine Covid-19-Infektion aufgetreten ist.

Vorgehen bei Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus mit und ohne vor oder nach einer Infektion durchgeführten Impfungen

– Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht haben und danach schon eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen im Abstand von mind. 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten

– Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mind. 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.

– Kinder unter 12 Jahren ohne Vorerkrankungen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen vorerst nicht geimpft werden.

– Personen ≥12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung bis auf weiteres eine einmalige COVID-19- Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten.

 

Impfstoff

– Im Regelfall erhalten alle Impflinge mit 30 Jahren und älter zur Grundimmunisierung (Erst- und Zweit-impfungen) oder als Auffrischungsimpfung den Impfstoff Spikevax® von Moderna. Je nach Verfügbarkeit der beiden Impfstoffe kann u. U. auch Comirnaty® von Biontech/Pfizer in dieser Altersgruppe eingesetzt werden.

– Im Regelfall erhalten alle Impflinge unter 30 Jahren, sowie Schwangere (ab 2. Trimenon) zur Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfungen ab 12. Jahren) oder als Auffrischungsimpfung (ab 18 Jahren) den Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer

– Bei nicht abgeschlossener Grundimmunisierung (nur eine Dosis eines mRNA-Impfstoffes erhalten) wird möglichst der gleiche Impfstoff wie bei der Erstimpfung verwendet.

  • Nuvaxovid® ist für Personen ab 18 Jahren zur Grundimmunisierung zugelassen, die Zweitimpfung soll 3 Wochen nach der ersten Impfung erfolgen.

 

Stand 07.03.2022

Sollten sich die STIKO-Empfehlungen in der Zwischenzeit ändern, wird die Regelung ggf. angepasst.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Impfung mit:

  1. Personalausweis
  1. Impfpass (falls vorhanden)
  2. Ausgefüllten Anamnese-Bogen mit Einwilligungserklärung und Aufklärungsbogen (bitte unterschreiben!), das spart Zeit bei der Impfaktion!
  3. Allergie-Pass (falls vorhanden)
  1. Medikamentenplan (z. B. wegen „Blutverdünner“)

Anamnese- und Aufklärungsbogen können Sie über die Website des Robert-Koch-Instituts herunterladen.

Für die Impfstoffe Spikevax® von Moderna und Comirnaty® von Biontech/Pfizer:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

Für den Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Proteinimpfstoff/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Proteinimpfstoff/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

Sollten Sie keinen Drucker haben, liegen einige Bögen bei der Impfaktion aus.

Die Unterlagen können in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Samtgemeinde Nordhümmling, Tel. 05955-200-0.

04 April 2022

Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden

2022-04-04T10:55:17+02:0004.04.2022|Allgemein, Bekanntmachungen, Neuigkeiten|Kommentare deaktiviert für Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden

Ab Montag, 04.04.2022, ist für den Zutritt zu Verwaltungsgebäuden (Rathäuser in Esterwegen und Surwold, Gemeindeverwaltungen in den Mitgliedsgemeinden Bockhorst, Breddenberg und Hilkenbrook, sowie Touristinfo im Infozentrum) folgendes zu beachten:

 

  • Abstandsregeln bitte einhalten
  • Gruppenbildungen innerhalb des Gebäudes vermeiden
  • FFP2-Maske

 

Wir bitten Personen, die kürzlich Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person hatten oder unter akuten Atemwegserkrankungen leiden, die ärztlich nicht abgeklärt sind, die Verwaltungsgebäude nicht zu betreten.

Um Personalausfällen vorzubeugen, werden Dienstleistungen mit Terminverein-barung angeboten. Einige Nachfragen lassen sich ggf. auch telefonisch oder auf anderem Wege klären.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

 

Termine können unter nachfolgenden Rufnummern vereinbart werden:

Rathaus Esterwegen: 05955/200-0

Rathaus Surwold: 04965/9131-0

Gemeindeverwaltung Bockhorst: 05955/200-0

Gemeindeverwaltung Breddenberg: 05955/200-0

Gemeindeverwaltung Hilkenbrook: 05955/200-0

Touristinfo Esterwegen: 05955/902378

 

 

Der Samtgemeindebürgermeister

31 März 2022

Bestens aufgestellt für unser Klima

2022-03-31T10:54:23+02:0031.03.2022|Allgemein, Neuigkeiten|Kommentare deaktiviert für Bestens aufgestellt für unser Klima

Im Energiekonzept der Bundesregierung ist festgelegt, dass Deutschland den Ausstoß von Treibhausgasen gegenüber dem Jahr 1990 kontinuierlich senken wird: bis 2020 um 40%, bis 2030 um 55%, bis 2040 um 70% und bis 2050 sogar um 80 bis 95 %.
Die internationale Staatengemeinschaft ist sich einig, dass der globalen Klimaerwärmung entgegengewirkt werden muss. Das bedeutet, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf höchstens 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden muss.

Vom Klimaschutz profitieren alle – durch geringere Stromkosten und ein gesundes Klima.

Durch die Installation von 206 hocheffizienten Straßenleuchten kann der Stromverbrauch in Surwold erheblich pro Jahr gesenkt werden.
Hieraus ergibt sich eine Reduktion der CO²-Emissionen um ca. 28 Tonnen pro Jahr.

Im Rahmen der Modernisierung 2021-2022 wurden alte Kofferleuchten und Pilzleuchten ersetzt:
Entfernt wurden ca. 30 Jahre alte Kofferleuchten und Pilzleuchten, welche teils mit Quecksilberdampflampen bestückt sind, die 286 Watt Anschlussleistung haben, und teils 25 bis 40 Jahre alte Kofferleuchten mit Natriumdampflampen, welche einen Anschlusswert von 256 Watt haben.
Der Anschlusswert einer neu montierten Leuchte beträgt 68 Watt.

Die geplanten Gesamtkosten der Modernisierung 2021-2022 betragen ca. 182.000 €.

Somit können die CO2-Emissionen und der Stromverbrauch der Surwolder Straßenbeleuchtung ab sofort merklich reduziert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/leitlinien/anmeldung

www.BMU.bund.de/P2133/

23 März 2022

Kleine Alltagshelden 2021 gesucht

2022-03-23T11:28:12+01:0023.03.2022|Allgemein, Neuigkeiten|Kommentare deaktiviert für Kleine Alltagshelden 2021 gesucht

Bereits seit 2014 bzw. 2016 läuft alljährlich im mittleren und nördlichen Emsland die Aktion „Kleine Alltagshelden“. Hierfür werden Kinder und Jugendliche gesucht, die sich für ihre Mitmenschen, ein Projekt oder eine Einrichtung engagiert haben. Vorgeschlagen werden können Kinder und Jugendliche im Alter von 5-15 Jahren.

Die engagierten Kinder und Jugendlichen von heute sind die Ehrenamtlichen von Morgen. Freiwilliges Engagement ist nicht mehr selbstverständlich, darum sollten auch die Aktionen der Kinder und Jugendlichen Anerkennung und Wertschätzung erfahren.  Im Fokus stehen dabei auch die vermeintlich kleinen Dinge, mit denen die jungen Emsländerinnen und Emsländer Engagement beweisen – ein Notruf, der abgesetzt wird, eine PET-Deckel-Sammelaktion, Gemüseanbau und -verkauf für den guten Zweck; diese Liste lässt sich noch um viele tolle Aktionen erweitern, die in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden.

In diesem Jahr wird der „Kleine Alltagsheld“ erstmals emslandweit ausgeschrieben. Wir möchten möglichst viele Menschen aus dem Umfeld der Kinder und Jugendlichen erreichen und sind gespannt auf viele spannende, berührende und lobenswerte Aktionen der Kinder und Jugendlichen.

Alle vorgeschlagenen Kinder, Jugendlichen und Gruppen werden im Sommer zu einer Gala eingeladen und dort ausgezeichnet.

Anmeldungen nimmt Matthias Engelken unter Tel.: 05931 940-148 oder per Mail: m.engelken@el-kurier.de entgegen.

Anmeldeschluss ist der 08. April 2022.

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