30 März 2020

Informationen zu Corona in verschiedenen Sprachen

2020-03-30T09:37:47+02:0030.03.2020|Allgemein, Neuigkeiten|0 Kommentare

In den letzten Tagen und Wochen sind aufgrund der Corona-Pandemie viele Verordnungen ergangen, die das öffentliche Leben einschränken.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Hinweise zur Hygiene und zum allgemeinen Verhalten, um sich und andere vor der Ansteckung zu schützen.

Der Landkreis Emsland hat auf seiner Homepage viele Informationen zusammengestellt.
https://www.emsland.de/

Unter anderem finden Sie auch mehrsprachige Informationen rund um das Coronavirus.
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/coronavirus/das-coronavirus.html

27 März 2020

Landkreis Emsland untersagt das Abrennen von Osterfeuern als Brauchstumsfeuer

2020-03-30T12:34:47+02:0027.03.2020|Allgemein, Neuigkeiten|0 Kommentare

Landkreis Emsland untersagt das Abrennen von Osterfeuern als Brauchstumsfeuer

Durch die Allgemeinverfügungen des Niedersächischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bzw. der Niedersächischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie wurden zum Teil die Rechte der Bevölkerung erheblich eingeschränkt.

Die Vorschriften sind geltendes Recht und haben den Zweck, die Corona-Pandemie einzudämmen. Hierzu wurde eine Reihe von Verboten festgelegt. Der Landkreis Emsland teilt mit, dass das Abbrennen von Osterfeuern von den Verboten vollumfänglich erfasst wird.

Aus diesem Grunde dürfen die geplanten Osterfeuer nicht abgebrannt werden. 

Sollten die Osterfeuer dennoch, also ohne Genehmigung, abgebrannt werden, wird ordnungswidrig gehandelt und das kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.

Hinsichtlich der Entsorgung etwaig bereits angehäuftem Baum- und Strauchschnittes arbeitet der Landkreis Emsland daran, dass an eine tragfähige und praktikable Lösung gefunden wird. Angaben, wie diese Lösung aussehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht gemacht werden.

Im Hinblick auf die Dynamik der CORONA-Pandemie wird um Verständnis gebeten.

23 März 2020

Aktuelle Informationen vom 22.03.2020

2020-03-23T10:35:09+01:0023.03.2020|Allgemein, Neuigkeiten|0 Kommentare

Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020

TOP                            Coronavirus-Infektionen

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Antieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.

Bund und Länger verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen
Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut
nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I.
genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im
Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen
Hausstands gestattet.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an
Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder
individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige
Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie
privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land
inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den
Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen
sanktioniert werden.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die
Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure,
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe
werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe
unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es
wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen
für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen
haben.

Link zum Download: Informationen vom 22. März 2020

20 März 2020

Allgemeinverfügung über die Öffnung von Verkaufsstellen in der Samtgemeinde Nordhümmling

2020-03-20T12:19:14+01:0020.03.2020|Allgemein, Bekanntmachungen, Neuigkeiten|0 Kommentare

In der Samtgemeinde Nordhümmling dürfen die Verkaufsstellen in der Zeit vom 18.03.2020 bis 18.04.2020 an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr geöffnet werden.

Diese Regelung steht für nachstehende Verkaufsstellen:

– Einzelhandel für Lebensmittel

– Wochenmärkte

– Abhol- und Lieferdienste

– Getränkemärkte

– Apotheken

– Sanitätshäuser

– Drogerien

– Tankstellen

– Zeitungsverkauf

-Bau- Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte

Näheres kann hier: AlgVerfg Öffnung der öffentlichen Bekanntmachung entnommen werden.

 

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